Belästigung

ist ebenfalls eine Form der Diskriminierung, sofern sie auf einem der sechs Diskriminierungsmotive aufbaut. Dies gilt dann, wenn ein Verhalten vorliegt, das die Würde des Menschen verletzt und eine Atmosphäre schafft, die feindselig, degradierend, beleidigend oder aggressiv ist. In der Arbeitswelt existieren bereits Regelungen, die moralischer und sexueller Diskriminierung vorbeugen.

Jede Aufforderung zur Diskriminierung im Sinne eines der genannten Motive wird ebenfalls als Diskriminierung gewertet.